
Kurz gesagt
- Gesichtserkennung findet dieselbe Person auf Hunderten oder Tausenden Fotos, ohne dass jemand jedes Bild einzeln ansehen muss.
- Dabei werden Gesichtsmerkmale berechnet. Die DSGVO zählt sie zu den besonders geschützten biometrischen Daten, deshalb braucht der Einsatz eine klare Grundlage, meist die Einwilligung der abgebildeten Personen.
- Am einfachsten ist der Einsatz bei Beständen, für die Einwilligungen vorliegen, und bei historischen Archiven.
- Wer die Erkennung nur für ausgewählte Bestände einschaltet und die Daten im eigenen Haus behält, ist auf der sicheren Seite.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stimmen Sie den Einsatz im Einzelfall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
Was Gesichtserkennung leistet
Stellen Sie sich ein Firmenarchiv mit 20.000 Fotos aus sechs Jahrzehnten vor. Für die Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum sollen alle Bilder des Firmengründers zusammengestellt werden. Ohne Hilfe heißt das: jedes Foto einzeln ansehen.
Mit Gesichtserkennung benennen Sie den Gründer auf einem Foto. Die Software findet sein Gesicht auf weiteren Bildern und schlägt es Ihnen vor. Sie bestätigen oder verwerfen den Vorschlag. Was sonst Tage dauern würde, ist in kurzer Zeit erledigt, und künftig genügt eine Suche nach seinem Namen.
Besonders wertvoll ist das bei Beständen, in denen dieselben Personen immer wieder auftauchen: Vorstände und Geschäftsleitung, Ensemblemitglieder eines Theaters, Mannschaften, Vereinsvorstände oder die Belegschaft eines Standorts über viele Jahre.
Was beim Datenschutz wichtig ist
Ein Foto, auf dem eine Person zu erkennen ist, ist bereits ein personenbezogenes Datum. Das ist im Unternehmen alltäglich und mit den üblichen Regeln gut zu handhaben.
Die automatische Gesichtserkennung geht einen Schritt weiter: Sie berechnet Gesichtsmerkmale, mit denen sich eine Person eindeutig wiedererkennen lässt. Solche biometrischen Daten zählt die DSGVO zu den besonders geschützten Daten, ähnlich wie Gesundheitsdaten. Ihre Verarbeitung ist nur in bestimmten Ausnahmen erlaubt. Für ein Bildarchiv kommt dabei in der Regel vor allem die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen in Betracht.
Wichtig zu wissen: Sobald die Erkennung für einen Bestand eingeschaltet ist, werden alle darin enthaltenen Bilder nach Gesichtern durchsucht, auch Gesichter, die Sie anschließend ignorieren. Entscheidend ist deshalb nicht, welche Personen Sie benennen, sondern für welche Bestände Sie die Erkennung überhaupt einschalten.
Wo Gesichtserkennung gut passt
Historische Archive
Bei Fotos aus früheren Jahrzehnten sind viele abgebildete Personen bereits verstorben. Die DSGVO schützt nur lebende Personen, für Verstorbene gilt sie nicht. Für Museen, Institute und Firmenarchive mit historischen Beständen ist die Gesichtserkennung deshalb oft ein ideales Werkzeug. Sorgfalt ist trotzdem angebracht: Persönlichkeitsrechte können über den Tod hinaus wirken, und auf Bildern aus jüngerer Zeit sind häufig auch noch lebende Menschen zu sehen.
Bestände mit Einwilligung
Für Fotos von Personen, die der Gesichtserkennung ausdrücklich zugestimmt haben, ist der Einsatz unproblematisch. Typische Beispiele sind die Geschäftsleitung, Vorstände oder Mitarbeiter, die für Pressefotos und die Unternehmensdarstellung regelmäßig fotografiert werden.
Bei Mitarbeitern ist darauf zu achten, dass die Einwilligung wirklich freiwillig ist. Wer nicht zustimmt, darf keine Nachteile haben, und eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Wo sie weniger passt
Bei Fotos von Kundenveranstaltungen, Messen oder Tagen der offenen Tür sind oft viele Personen zu sehen, die Sie nicht kennen und von denen keine Einwilligung vorliegt. Für solche Bestände ist es meist besser, Personen von Hand zu benennen, sofern das überhaupt nötig ist. Dabei werden keine Gesichtsmerkmale berechnet, und die strengen Regeln für biometrische Daten greifen nicht.
Bestände gezielt trennen
Der wichtigste Praxistipp: Trennen Sie die Bestände, für die Gesichtserkennung sinnvoll und zulässig ist, von den übrigen. Legen Sie zum Beispiel einen eigenen Bereich für „Firmengeschichte bis 1990“ oder „Geschäftsleitung und Vorstand“ an und schalten Sie die Erkennung nur dort ein. Alle anderen Bilder bleiben unberührt.
So nutzen Sie die Vorteile genau dort, wo sie Ihnen am meisten bringen, und behalten gleichzeitig die volle Kontrolle darüber, welche Bilder erfasst werden.
Checkliste vor dem Einschalten
- Zweck festlegen: Wofür genau wird die Erkennung gebraucht, zum Beispiel für die Firmenchronik?
- Bestand abgrenzen: Für welche Bilder soll sie gelten, und für welche nicht?
- Grundlage klären: Liegen Einwilligungen vor, oder handelt es sich um einen historischen Bestand?
- Datenschutzbeauftragten einbeziehen: Bei biometrischen Daten ist häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig, also eine dokumentierte Prüfung der Risiken.
- Betriebsrat informieren: Betrifft die Erkennung Fotos von Beschäftigten, ist oft seine Mitbestimmung gefragt.
- Speicherort prüfen: Bleiben die Daten auf Ihrem eigenen Server, oder werden sie an einen Dienst im Internet übertragen?
- Löschen ermöglichen: Widerruft jemand seine Einwilligung, müssen seine Gesichtsdaten gezielt gelöscht werden können.
Erkennen ist nicht Veröffentlichen
Ein häufiges Missverständnis: Dass eine Person auf einem Foto erkannt und benannt wurde, erlaubt noch nicht, das Foto zu veröffentlichen. Dafür gelten eigene Regeln, und in der Regel ist ebenfalls eine Einwilligung nötig. Mehr dazu im Artikel Bildrechte und Einwilligungen verwalten.
So kann Daminion helfen
Daminion schlägt Personen auf weiteren Fotos vor, sobald sie einmal benannt wurden. Die Gesichtserkennung lässt sich für jeden Katalog einzeln ein- und ausschalten. So nutzen Sie sie zum Beispiel nur für Ihr historisches Archiv, während andere Kataloge unberührt bleiben. Die Gesichtsdaten werden lokal auf Ihrem eigenen Server verarbeitet und verlassen Ihr Unternehmen nicht. Sie lassen sich bei Bedarf gezielt löschen, etwa wenn jemand seine Einwilligung widerruft.
In Katalogen ohne Gesichtserkennung benennen Sie Personen einfach von Hand in der Rubrik „Personen“. Beides gleichzeitig in einem Katalog zu nutzen, empfiehlt sich nicht: Entscheiden Sie sich je Katalog für die manuelle oder die automatische Erfassung.
Der nächste Schritt
Wählen Sie einen Bestand aus, für den die Gesichtserkennung passt, etwa historische Fotos oder Bilder Ihrer Geschäftsleitung, und probieren Sie sie in der Testversion in einem eigenen Katalog aus. Sie sehen schnell, wie viel Zeit sich bei der Erschließung sparen lässt. Auf Wunsch beraten wir Sie, wie Sie Ihre Bestände sinnvoll aufteilen.
